PM: Gesetz zu Teilzeit nur einer von vielen notwendigen Schritten für attraktive Freiwilligendienste

Zum Gesetzentwurf zur Einführung von Teilzeitfreiwilligendiensten, der heute im Kabinett beschlossen wurde, erklärt Dr. Anna Christmann, Sprecherin für Bürgerschaftliches Engagement:

Ein gesetzlicher Rahmen für Teilzeitfreiwilligendienste ist überfällig. Bereits im Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug” und dem Bundesfreiwilligendienst über 27 wurden gute Erfahrungen mit Teilzeitmöglichkeiten gemacht. Die grüne Bundestagsfraktion hat daher bereits mehrmals im Bundestag gefordert, die Freiwilligendienste für alle besser an die Bedürfnisse moderner Lebens- und Familienmodelle anzupassen.

Bei der Umsetzung des Teilzeitdienstes darf nun kein bürokratisches Wirrwarr entstehen: Ein Teilzeitdienst muss unbürokratisch beantragt werden können und darf keine unnötigen Kosten verursachen. Das ist auch im Sinne der Träger. Ein einfacher Zugang zu Unterstützung und Beratung für die Dienststellen kann helfen, zusätzliche Kosten nicht an den Trägern der Freiwilligendienste hängenzulassen. Ziel muss es sein, durch die neue Teilzeitregelung Freiwillige zu gewinnen, die einen Vollzeitdienst bisher für sich ausgeschlossen hatten.

Es bleibt für Ministerin Giffey viel zu tun, um die Freiwilligendienste insgesamt attraktiver zu machen. Für 2019 wurde die Chance bereits vertan, die Zahl der Freiwilligendienstplätze deutlich zu erhöhen. Um nicht Ankündigungsministerin zu bleiben, muss Frau Giffey auf ihre Worte auch Taten folgen lassen: Damit jeder junge Mensch einen Freiwilligendienst machen kann, müssen die Plätze verdoppelt werden und die angekündigten besseren Taschengeldsätze und Vergünstigungen für den Nahverkehr müssen zügig umgesetzt werden.