Gastbeitrag zur Urheberrechtsnovelle: Die Wissenschaftsschranke im Urheberrecht muss dauerhaft entfristet werden!

Dieser Gastbeitrag wurde verfasst von Theresia Bauer, Dr. Anna Christmann, Angela Dorn, Katharina Fegebank und Kai Gehring und am 14. Mai 2021 im Tagesspiegel veröffentlicht.

Die Corona-Pandemie hat in Bildung, Forschung und Lehre einen ordentlichen Digitalisierungsschub ausgelöst. Obgleich sich Forschende, Lehrende und Studierende die Rückkehr in die Hörsäle und Labore wünschen, wird die Wissenschaft nach der Pandemie viele Errungenschaften dieses Schubs weiter nutzen. Der alltägliche Umgang mit digitalen Tools und Medien ist im Wissenschaftssystem so selbstverständlich wie nie zuvor, für die Bundesregierung jedoch anscheinend noch immer das berühmt-berüchtigte „Neuland“.

Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf für die Novelle des Urheberrechts ein unüberschaubares und praxisfremdes Kuddelmuddel an Regelungen für die vor allem digitale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Forschung vorgelegt, der zeitnah vom Bundestag beschlossen werden soll. Der Entwurf geht zurück in eine Zeit, in der Kopien gezählt, elektronische Seminarapparate überwacht und vor Gerichten Texte in einzelne Prozentpunkte unterteilt werden.

Den Rechteinhabern ist damit in aller Regel kaum geholfen. Der Schaden aber, der durch die Rechtsunsicherheit entsteht, ist enorm. Wir brauchen heute eine Idee von einem Urheberrecht, das das Internet im Wissenschaftsbereich nicht mehr als Neuland, sondern als Basis versteht. Der bisherige Entwurf läuft entgegen der Haltung der Wissenschaftsorganisationen und der parteiübergreifend getragenen Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf.

Eine alte Debatte

Seit der Einführung der ersten „Digital-Regelungen“ vor 20 Jahren wird diskutiert, unter welchen Bedingungen Texte und Bilder in Forschung und Lehre so verwendet werden können, wie es das Internet – im Gegensatz zu Bücherregal und Kopierer – ermöglicht. Länder und Wissenschaftsexpertinnen fordern seit Beginn der Debatten ein digital-anwendbares Urheberrecht, damit die Chancen der Digitalisierung in Forschung und Lehre genutzt werden können. Dass die Regelungen fair auszugestalten sind, damit UrheberInnen nicht leer ausgehen, war in den Debatten immer die Grundvoraussetzung und ist über die Verwertungsgesellschaft richtigerweise status quo.

2018 gab es seitens des Bundes einen Schritt in die richtige Richtung und bessere Regelungen. An die Stelle eines Regelungsgeflechts, das die Allianz der Wissenschaftsorganisationen seinerzeit als „kaum verständlichen Gesetzestext“ beschrieb, der „nur noch mit Hilfe von Kommentarliteratur“ erschlossen werden könne, traten klarere Regeln. Diese blieben jedoch schon damals hinter den Forderungen der WissenschaftsexpertInnen sowie des Bundesrates zurück. Der größte Haken: Die Regelungen wurden auf fünf Jahre befristet, ihre Entfristung unter den Vorbehalt einer Evaluation gestellt. Bereits zuvor waren seit Beginn der Nullerjahre Regelungen jahrelang immer wieder nur befristet gültig – Planbarkeit in der Digitalisierung sieht anders aus.

Die Wissenschaftsschranke im Urheberrecht muss dauerhaft und vollständig entfristet werden

Die mit dem Gesetzentwurf derzeit laufende Novellierung des Urheberrechts zur Anpassung an die europäische DSM-Richtlinie bietet die Chance, dem aktuellen Digitalisierungsschub echten Schwung mitzugeben. Stattdessen verabschiedet sich der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von einer eigenen, konstruktiven Vision des Urheberrechts für die Wissenschaft und sieht nur die Entfristung derjenigen Mindestverpflichtungen vor, die Brüssel mit der DSM-Richtlinie zwingend vorgibt. Vieles springt zu kurz: Der Entwurf der Gesetzesnovelle ermöglicht beispielsweise den Zugang zu Text- und Data Mining (auf Algorithmen basierende Analyseverfahren für wenig- oder unstrukturierte Datenmengen) und eröffnet dadurch durch Künstliche Intelligenz der Wissenschaft ganz neue Möglichkeiten zu forschen. Gleichzeitig wird aber die erlaubte Speicherung dieser Daten- oder Textsammlung zu eng gefasst.

Bangen statt Planen

Die Befristung bedroht die Planungssicherheit für Investitionen: Die Länder haben bereits große Summe in die Digitalisierung von Wissenschaft und Forschung investiert, um digitale Wissensangebote zur Verfügung zu stellen. Und es sind weitere Investitionen geplant, um die Hochschulen und Bibliotheken fit für das digitale Zeitalter zu machen. Nach den derzeitigen Plänen der Regierungsfraktionen aber könnte möglicherweise ab 2023 die Rechtsgrundlage dieser Projekte wegfallen. Das macht weitere Investitionen riskant, verlangsamt die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung.

Die Pandemie hat gezeigt: Nur mit exzellenter Forschung, einer starken Wissenschaft und herausragender Bildung werden wir die großen Krisen unserer Zeit meistern. Die Politik muss dafür beste Rahmenbedingungen schaffen. Deswegen müssen die Regierungsfraktionen nun zumindest die Wissenschaftsschranke dauerhaft und vollständig entfristen. Wir sollten mit vereinten Kräften das Urheberrecht endlich ins digitale Zeitalter heben. Es ist Zeit für einen ermöglichenden Staat, der für Investitionen in Digitalisierung Anreize schafft, statt sie aufgrund undurchschaubarer Regulierung auszubremsen.