
Im Bundestag
(19. und 20. Wahlperiode)

Im Deutschen Bundestag war ich in der 19. und 20. Wahlperiode Mitglied der Fraktion von Bündnis90/Die GRÜNEN. Ich habe meine Fraktion als ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologie vertreten. Zudem war ich seit 2019 Mitglied in der neuen Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung und Mitglied in der Deutsch-Schweizerischen Parlamentariergruppe.
Für die Arbeit im Parlament standen mir verschiedene Instrumente zur Verfügung. Damit konnte ich mir wichtige Informationen beschaffen und so meine Aufgabe der Kontrolle der Bundesregierung erfüllen. An dieser Stelle stellen wir auch nochmal die wichtigsten Instrumente kurz vor.
Aktuelles aus dem Bundestag
Parlamentarisches Fragerecht
Zunächst gibt es die Möglichkeit, mündliche und schriftliche Einzelfragen zu stellen. Diese Fragen müssen sich auf einen eng umrissenen Sachverhalt beziehen. Zwei mündliche Fragen können zum Beispiel in der Fragestunde am Mittwoch in einer Plenarwoche gestellt werden. Außerdem kann ich vier schriftliche Fragen pro Kalendermonat einreichen. Die Bundesregierung hat dann eine Woche Zeit, sie zu beantworten.
Des Weiteren habe ich das Recht, über die Fraktion Kleine und Große Anfragen zu stellen. Kleine Anfragen beziehen sich auf konkrete Themenbereiche und sollen innerhalb von 14 Tagen beantwortet sein. Die in der Regel deutlich umfangreicheren Großen Anfragen beschäftigen sich mit Grundsatzproblemen und können im Plenum debattiert werden. Die Bundesregierung legt die Frist für die Beantwortung selbst fest.
Parlamentarische Fragen und AnträgeAntrag und Gesetzesentwurf
Darüber hinaus gibt es weitere Formen für parlamentarische Initiativen. Die beiden wichtigsten sind der Antrag und der Gesetzesentwurf. Ein Antrag bekundet die politischen Forderungen einer Fraktion. Er kann kurzfristig erstellt werden und soll verständlich formuliert sein. Ein Gesetzesentwurf erfordert einen höheren Arbeitsaufwand. Er zeigt die Fachkompetenz der Initiator*innen an und ist mit dem Ziel formuliert, die Rechtslage konkret zu verändern. Der Entwurf muss im Plenum gelesen und im Ausschuss beraten werden, während das bei einem Antrag nicht zwingend nötig ist.
Alle von mir gestellten Anträge, Kleinen Anfragen und Einzelfragen sowie die dazugehörigen Antworten finden Sie auch hier auf meiner Homepage.








