Forschungsförderung: Kluge Innovationspolitik geht anders

Nach jahrelangem Streit will der Staat nun endlich die Forschung von Unternehmen steuerlich fördern. Der Vorschlag der Bundesregierung hat allerdings frappierende Schwächen. Gastbeitrag von Anna Christmann und Danyal Bayaz im Handelsblatt

Was ist Innovation? Der Publizist Wolf Lotter gibt darauf eine wunderbare Antwort: Innovation ist Anlass für die Hoffnung, dass es besser wird! Dieser Geist täte auch dem politischen Denken gut. Für uns Grüne bedeutet das: Innovation sichert eine Zukunft, in der wir gut leben können, wirtschaftlich stark bleiben und zugleich Ressourcen geschont werden.

Wie kann der Staat aktiv Innovation antreiben? Erfindergeist lässt sich nicht verordnen. Menschen brauchen vor allem Freiräume und ein inspirierendes Umfeld, um neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Steuerliche Anreize können helfen, ein solches Umfeld zu schaffen.

Die steuerliche Forschungsförderung war schon lange eine Forderung vieler Wirtschaftsminister, egal ob sie der Union, der FDP oder der SPD angehörten. Ihre Ankündigungen blieben jedoch stets folgenlos, selbst dann, wenn der jeweilige Koalitionsvertrag es ausdrücklich vorsah. Auch Gesetzentwürfe aus der Opposition, etwa von uns Grünen, wurden alternativlos abgelehnt. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird zumindest mit dieser Tradition gebrochen und wir haben das Thema nun endlich als Kabinettsbeschluss im Bundestag.

Wirtschaft und Wissenschaft können also aufatmen? Leider nein! Der Gesetzentwurf weist Lücken auf und könnte Wissenstransfer sogar behindern statt erleichtern. Der Bundesregierung plant, das Geld mit der Gießkanne zu verteilen und zugleich enge Grenzen für förderfähige angewandte Forschung zu setzen. In Zeiten knapper werdender finanzieller Spielräume versäumt sie es, zielgerichtet die Unternehmen zu fördern, die dringend Unterstützung für mehr Forschung und Entwicklung (FuE) benötigen.

Es sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), deren Innovationsquote sich im Vergleich zu Großunternehmen in den letzten Jahren weiter verschlechtert hat. Untersuchungen in anderen OECD-Ländern zeigen, dass vor allem KMU durch eine Forschungszulage zu zusätzlichen FuE-Investitionen ermuntert werden.

Anstatt mit dem Gesetzentwurf auf KMU zu fokussieren, plant die Bundesregierung das Geld aber allen zur Verfügung zu stellen. Bei großen und ohnehin forschungsaktiven Unternehmen wird die Förderung von maximal einer halben Million Euro Fördersumme verpuffen wie ein Tropfen auf einem heißen Stein. Kluge Innovationspolitik geht anders.

Es sind auch Mittelstand und Startups, die besonders stark von Kooperationen mit Forschungsinstitutionen profitieren, da sie sich eine eigene Forschungsabteilung oftmals nicht leisten können. Mit der vorliegenden Regelung zur Auftragsforschung behindert die Bundesregierung aber genau diese Zusammenarbeit, statt sie zu fördern. Wo mehr Offenheit notwendig wäre, legt Finanzminister Olaf Scholz den KMU Steine in den Weg.

Da Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit keinen Steuervorteil erhalten, bleibt die Forschungsförderung für sie völlig unwirksam und kann auch nicht an das kooperierende Unternehmen weitergegeben werden.

Unternehmen bekommen so einen Anreiz, Forschung lieber in der eigenen Abteilung statt durch externe Stellen zu betreiben – dabei können sich viele weder das eine noch das andere leisten. Das Ziel, den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis zu fördern, wird so konterkariert.

Erkannt hat die Bundesregierung immerhin, dass die steuerliche Forschungsförderung als auszahlbare Zulage zu gewähren ist, wie wir es seit langem vorschlagen. Gerade Startups als junge innovative Unternehmen, die aufgrund ihrer kurzen Existenz und hoher Startinvestitionen häufig in der Verlustzone agieren und daher keine Steuern zahlen, profitieren so.

Dies ist auch ein Schritt gegen die Gründungsmüdigkeit in der Bundesrepublik. Auch die vorgeschlagene Vorab-Zertifizierung von FuE-Aufwendungen kann, wenn sie rechtssicher ausgestaltet ist, positiv wirken. Sie schafft Planungssicherheit für Unternehmen, sofern sie auch bei Betriebsprüfungen nicht in Frage gestellt werden kann. Aber es kommt hier auf die genaue Ausgestaltung an. Eine neue Bürokratiekeule würde den Nutzen des Gesetzes minimieren.

Nun ist es am Parlament, die steuerliche Forschungsförderung im Gesetzgebungsprozess zu einem Instrument zu machen, das in den Unternehmen tatsächlich Freiräume für Innovation schafft sowie die Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft stärkt.

Denn auch das macht Wolf Lotter in seiner Streitschrift für barrierefreies Denken klar: „Innovationsarme Gesellschaften sind auch materiell arm. Wer den Fortschritt nicht hineinlässt, schadet allen.“ Ein Gesetz, das in Unternehmen tatsächlich Freiräume für Innovationen schafft und damit der ganzen Gesellschaft nützt – darum geht es.