Gute Nachrichten für die Digitalisierung im Gesundheitswesen 

Am 14. Dezember haben wir im Bundestag das Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz beschlossen. Ein wichtiger Schritt, mit dem wir nicht nur die Gesundheit der einzelnen Patient*innen stärken, sondern auch die Gesundheits- und Forschungseinrichtungen vor Ort unterstützen.

Konkret bedeutet das: Zukünftig wird es Gesundheitseinrichtungen erlaubt sein, zu Zwecken der Qualitätssicherung, zur Förderung der Patientensicherheit und zu Forschungszwecken die Versorgungsdaten auszuwerten, um aus ihnen zu lernen und die Versorgung zu verbessern. Auch Nutzer*innen der elektronischen Patientenakte können sich zukünftig dazu entscheiden, ihre Gesundheitsdaten pseudonymisiert der Forschung zur Verfügung zu stellen. Außerdem dürfen öffentlich geförderte Forschungsverbünde und Forschungspraxennetzwerke künftig ihre Daten gemeinsam auswerten. Neu ist auch, dass alle Akteure über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit diese Daten zu bestimmten gemeinwohldienlichen Forschungszwecken auswerten lassen. Das alles sind wichtige Schritte, mit denen wir die gesundheitliche Versorgung für alle verbessern können.

Ich freue mich sehr über die beiden Gesetze, die dazu beitragen werden, dass künftig noch mehr Innovationen zur Verbesserung für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten entstehen können.