Innovationen brauchen Freiraum, Schnelligkeit und Flexibilität. Sie lassen sich nicht nach den Regeln des öffentlichen Dienstes organisieren. Deswegen haben wir es uns gemeinsam im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND), zu entfesseln. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz packen wir das jetzt an und geben ihr die Freiheiten, die sie braucht.

Künftig wird die SPRIND auch die Möglichkeit haben, sich an Unternehmen zu beteiligen und kann Geld auch ins nächste Jahr übertragen – denn Innovationen lassen sich nicht nach Kalenderjahren planen. Der Kabinettsentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist dafür ein wichtiger Meilenstein. Im Parlamentarischen Prozess werden wir jetzt die Praxistauglichkeit des Gesetzes nochmal genau anschauen, um Sprunginnovationen mit Unterstützung der SPRIND wirklich zum Durchbruch zu verhelfen. Bei der Ausnahmeregelung vom Besserstellungsverbot und der Schnelligkeit von Entscheidungen bei Unternehmensbeteiligungen und der tatsächlichen Unabhängigkeit von den Ministerien können wir aber noch besser werden. Darüber werden wir nun im Parlament beraten.

Denn wenn wir mutige Erfinderinngen und Erfinder und Gründerinnen und Gründer wollen, dann sollten wir als Regierung und Parlament genauso mutig sein, die SPRIND frei und flexibel agieren zu lassen. Darüber habe ich am 12. Oktober im Bundestag gesprochen.

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