SPRIND-Freiheitsgesetz: Ein Meilenstein in der Innovationspolitik

Zur heutigen Schlussberatung des SPRIND-Freiheitsgesetzes im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, welches am 17.11. im Plenum vom Deutschen Bundestag beschlossen werden soll, erklärt Dr. Anna Christmann, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz entfesseln wir die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und setzen damit ein zentrales Vorhaben in der Innovationspolitik um. Das ist ein Meilenstein und ein wichtiges Signal für die gesamte Innovationsförderung in Deutschland. Mit dem Gesetz verbessern wir die Bedingungen für das Entstehen neuer, dringend notwendiger Innovationen substanziell und zeigen ganz grundsätzlich, wie wir mehr Flexibilität für die klügsten Köpfe schaffen, um an den Lösungen für Morgen zu arbeiten.

Wir erweitern konkret die Finanzierungsinstrumente der SPRIND zur Förderung von Innovationen. So kann sich die SPRIND in Zukunft an Unternehmen beteiligen, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Förderinstrumente nutzen und wird mit Förderaufgaben auf dem Gebiet der Sprunginnovationen betraut. Das alles wird dazu beitragen, dass die SPRIND noch schneller und unbürokratischer ihre Förderentscheidungen treffen kann. Mit einem höheren Anteil an Selbstbewirtschaftungsmitteln geben wir der SPRIND mehr Flexibilität in der Haushaltsführung, um die Mittel sinnvoller und flexibler einzusetzen – denn Innovationen orientieren sich nicht an Haushaltsjahren. Zudem stellen wir mit dem Gesetz sicher, dass 50 Prozent der Einnahmen bei Verkäufen erfolgreicher Projekte in der SPRIND verbleiben. Dadurch machen wir die SPRIND unabhängiger und stellen sie zunehmend auf finanziell eigene Beine. Gleichzeitig reduzieren wir mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz überflüssige Bürokratie. Wir verkürzen die ministeriellen Zustimmungspflichten bei Unternehmensbeteiligungen, gewähren dort, wo es geboten ist, Ausnahmen vom sogenannten Besserstellungsverbot und vereinfachen die ministerielle Aufsicht, die künftig nur noch vom BMBF ausgeübt wird. Damit wird das Parlament noch einen Schritt weiter gehen als der Entwurf des Kabinetts. Uns als Grüne war es wichtig, den guten Entwurf des Kabinetts noch einmal zu verbessern.

All das sind entscheidende Weichenstellungen, um die tagtägliche Arbeit der SPRIND bei der Entwicklung neuer Projekte und bahnbrechender Innovationen zu verbessern und das Versprechen einer weitgehenden Unabhängigkeit einzulösen. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz schafft die Ampel, was lange überfällig war und geht einen mutigen Schritt. Die Evaluationen der SPRIND in den kommenden Jahren werden zeigen, wie die gewonnenen Freiheiten wirken und ob noch weitere Schritte notwendig sein werden.