Stuttgart 21: Regierung nennt Gründe für Kostensteigerungen

Aufwendiger Tunnelbau im Anhydrit, umfangreiche Genehmigungsverfahren und Baupreissteigerungen – in der Antwort auf meine Frage nennt die Bundesregierung Gründe für die immensen Kostensteigerungen bei Stuttgart 21, vor denen wir jahrelang eindringlich gewarnt haben. Die Bundesregierung hat diese Warnungen ausgesessen und offenbar kein Konzept, wie die wenig überraschende Kostensteigerung getragen werden soll. Darüber hinaus  scheint auch die Bundesregierung zu kritisieren, dass die seit über zehn Jahre geltenden Naturschutzrichtlinien für die Bahn offenbar überraschend kamen. Es ist weder akzeptabel, dass sie die Verantwortung nun abschiebt, noch, dass die Mehrkosten zu Lasten anderer dringend benötigter Bahnprojekte gehen. Die Bundesregierung muss endlich eine  Steuerungsfunktion bei der Deutschen Bahn für eine realistische und seriöse Planungs-, Kosten- und Umsetzungsstrategie übernehmen.

Im Rahmen der Regierunsbefragung am 31. Januar habe ich folgende Frage eingereicht:

Mit welchen eingetretenen Risiken und weiteren möglicherweise eintretenden Risiken begründet die Bundesregierung die am 25. Januar 2018 bekannt gewordene weitere Kostensteigerung beim Projekt „Stuttgart 21“ von zuletzt 7,6 Mrd. Euro auf nunmehr 8,2 Mrd. Euro, und welche Lösungsvorschläge hat die Bundesregierung für den inzwischen nichtfinanzierten Kostenanteil in Höhe von rund 3,7 Mrd. Euro, den die Bauherrin Deutsche Bahn AG selbst anteilig nicht aus Eigenmitteln finanzieren kann (siehe SPIEGEL ONLINE vom 25. Januar 2018)?

Antwort des Bundesverkehrsministeriums:

Die Ergebnisse des Gutachtens zur Überprüfung der Termin- und Kostenpläne für das Projekt Stuttgart 21 wurden dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG zur Vorbereitung der 126. Sitzung am 13. Dezember 2017 vorgelegt. Danach ist der Anstieg der Kostenprognose neben Baupreissteigerungen insbesondere auf deutlich aufwendigere Verfahren beim Tunnelbau im Anhydrit, auf umfangreiche Genehmigungsverfahren, unter anderem infolge des Artenschutzes, und auf die spätere Inbetriebnahme zurückzuführen. Die Bundesregierung erwartet, dass der Vorstand der DB AG – auch über das anhängige Gerichtsverfahren bezüglich der sogenannten Sprechklausel hinaus – die Beteiligung der Projektpartner an einer Finanzierung der Mehrkosten verfolgen wird.