Täglich grüßt das Murmeltier: Ministerin Karliczek bekommt steuerliche Forschungsförderung nicht aufs Gleis gesetzt

Nahezu alle OECD-Länder haben sie bereits, die Bundesregierung hat sie in ihrem Koalitionsvertrag erneut angekündigt und an diesem Mittwoch sollte sie endlich vom Bundeskabinett beschlossen werden – die Rede ist von der steuerlichen Forschungsförderung. Mit dieser sollen Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, steuerlich entlastet werden. Doch daraus wird nun erstmal nichts. Das Thema wurde ohne Angaben von Gründen kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

Dies ist äußerst bitter, stößt die steuerliche Forschungsförderung doch in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik auf breite Zustimmung. Auch besteht großer Konsens darüber, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit der steuerlichen Forschungsförderung zu adressieren. Doch im aktuellen Referentenentwurf lässt die Bundesregierung gerade dieses Fokus vermissen – zum Schaden der KMUs. Bei der Auftragsforschung soll lediglich der Auftragnehmer, z.B. eine Hochschule, den Steuerbonus geltend machen können. Das große Problem dabei: gerade kleine Unternehmen arbeiten überdurchschnittlich oft mit öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammen, die selbst steuerbefreit sind. De facto kann also bei Kooperationen von Unternehmen mit öffentlichen Forschungseinrichtungen niemand einen Forschungsbonus geltend machen. Solche Innovationskooperation findet die Bundesregierung in Sonntagsreden immer sehr wichtig, doch sind Scholz, Altmaier und Karliczek unfähig, dies ins Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung zu integrieren.

Meine Befragung von Bundesforschungsministerin Karliczek hat gezeigt, dass sie das Problem bei der Auftragsforschung durchaus verstanden hat. Doch wie ernst ist es ihr damit, sich vehement für eine KMU-freundliche Regelung bei der Auftragsforschung einzusetzen? Klar dazu bekannt hat sich Bundesforschungsministerin nicht. Zudem muss man Karliczeks Antworten so deuten, dass sie sich mit der KMU-feindlichen Regelung sogar zufrieden gibt, wenn dafür im Gegenzug eine Evaluation dieser Regelung ins Gesetz aufgenommen wird – ihre Rede findet sich im Plenarprotokoll hier. Nur, die Evaluation von Gesetzen ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit.

Die Folgen diesen schlechten Gesetzes sind jetzt schon absehbar: die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei KMUs werden weiter zurückgehen, während die Bundesregierung den großen Unternehmen bis zu 500.000 EUR für Forschung überweißt, die sie auch ohne diesen staatlichen Zuschuss finanzieren könnten. So werden wir unser Land nicht fit für die Zukunft machen können.

Weitere Informationen:

Grüner Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung

Antwort auf meine schriftliche Frage zur Regelung der Auftragsforschung

Zur Befragung: Youtube